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» CBD-Vorschriften
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CBD-Vorschriften

Was sagt das Gesetz in der Schweiz über Cannabis?

In der Schweiz ist der Anbau und Verkauf der Cannabispflanze gestattet. Die einzige Bedingung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist, dass die Pflanze weniger als 1% THC enthält, das psychoaktive Molekül, das für die strenge Regulierung der Pflanze verantwortlich ist. Alle Pflanzen mit mehr als 1% THC gelten als Betäubungsmittel und unterliegen dem Bundesgesetz über Suchtstoffe und psychotrope Produkte. In Artikel 19 wird jedoch erklärt, dass es legal ist, zehn Gramm psychoaktiven Cannabis zu sich zu nehmen.

Art. 19b1

1- Wer sich darauf beschränkt, Betäubungsmittel in minimalen Mengen für den Eigenverbrauch herzustellen oder Dritten über 18 Jahren zu erlauben, sie gleichzeitig zu konsumieren, nachdem sie sie kostenlos geliefert haben, ist nicht strafbar.

2- Zehn Gramm Betäubungsmittel mit Cannabis-ähnlicher Wirkung gelten als minimal

 

Kann jemand CBD-Cannabis produzieren und verkaufen?
Ja und nein. CBD-Cannabisblüten gelten als Tabakersatz und unterliegen den Tabakprodukten und Produkten, die Tabakersatz für das Rauchen enthalten. Zum Handel sind beispielsweise Regierungs- und Zollgenehmigungen erforderlich. Darüber hinaus ist der Anbau für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz legal. Die Menge an Cannabis, die produziert werden kann, ohne dass die Behörden informiert werden müssen, hängt jedoch von den Kantonen ab.

 

Was ist das Mindestalter, um CBD-Cannabis kaufen zu können?
Da CBD-Cannabis als Tabakersatz angesehen wird, müssen Sie volljährig sein, um es konsumieren zu können.

 

Ist Cannabis, das ich in der Schweiz kaufen kann, anderswo in Europa legal?
Europa verbietet Cannabis mit mehr als 0,2% THC, was unter der von der Schweizerischen Eidgenossenschaft festgelegten Grenze von 1% liegt. In den meisten Ländern der Europäischen Union ist es illegal, Cannabisblumen mit mehr als 0,2% THC zu importieren. Ausnahmsweise tolerieren Spanien und die Niederlande den Besitz von Cannabis. Es ist möglich, Blumen nach Belgien zu importieren, wenn weniger als 0,2% THC vorhanden sind. Frankreich hingegen verbietet die Vermarktung der Blume, erlaubt jedoch Öle und E-Liquids mit 0% THC.
Es ist möglich, andere Produkte mitzubringen, die weniger als 0,2% THC enthalten, wie Lebensmittel oder Kosmetika.
Wir empfehlen Ihnen, sich genau über die in Ihrem Land geltenden Gesetze zu informieren.

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